ePrivacy-Verordnung

In diesem Artikel greifen wir die ePrivacy-Verordnung auf und informieren Sie zu einigen der damit verbundenen Inhalte.
ePrivacy-Verordnung

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2022

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Die europäische ePrivacy-Verordnung ist als Ergänzungsakt und Spezialgesetz der zum 27.04.2016 erlassenen Datenschutzgrundverordnung für Bereiche der internetbasierten Kommunikation konzipiert und soll so spezifische Maßstäbe und Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten für bestimmte Nutzungsbereiche des Internets wie den Mailverkehr, das Instant-Messaging, den Webseiten-Zugang und die Internettelefonie aufstellen. Als Verpflichtete werden hierbei die Anbieter dieser Dienste adressiert.

Die wohl maßgeblichste und auch für den Online-Handel bedeutsamste Änderung wird die ePrivacy-Verordnung in Hinblick auf den zulässigen Einsatz von Cookies mit sich bringen, indem sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen an rechtmäßiges Cookie-Tracking deutlich verschärft. Während derzeit in Deutschland noch die Bannerlösung dergestalt gilt, dass bei einem ausbleibenden Widerspruch des Nutzers gegen den Cookie-Einsatz auf einen Hinweis in Bannerform hin von dessen konkludenter Einwilligung in die Verwendung ausgegangen wird, wird die ePrivacy-Verordnung nach derzeitiger Fassung in Art. 8 das grundsätzliche Erfordernis einer ausdrücklichen, vor Beginn des Trackings einzuholenden Nutzereinwilligung etablieren. Ausnahmen von dieser Einwilligungslösung werden künftig nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich sein.