Es geht um versuchten Abmahn-Betrug und versuchte Erpressung in mehreren Tausend Fällen!
In einem Verfahren gegen den Berliner Abmahnanwalt (53) und dessen Mandanten (41) wurden am 21.12.2022 Durchsuchungsbeschlüsse in mehreren Objekten in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden sowie zwei Arrestbeschlüsse vollstreckt. Die beiden sollen bundesweit tausende Privatpersonen sowie Unternehmen und Selbstständige wegen der Nutzung von „Google Fonts“ auf der Website und einem daraus resultierenden Datenschutzverstoß per Anwaltsanschreiben abgemahnt haben.
Worum geht es?
Der Abmahnanwalt und dessen Mandant sollen per Anwaltsschreiben tausende Betreiber von Webseiten abgemahnt haben.
Die abgemahnten Webseitenbetreiber haben Google Schriftarten eingebunden und diese dabei von Google Servern geladen. Beim Besuch der Website werden dann personenbezogene Daten an Google übermittelt. In unserem Beitrag Abmahnwelle wegen Google Fonts hatten wir ausführlich etwas dazu geschrieben. Viele Betreiber von Webseiten haben mit uns Kontakt aufgenommen und in den sozialen Netzwerken wurde heftig darüber diskutiert. Selbst Wirtschaftsverbände und Juristen haben vor der Abzockmasche gewarnt.
Es wurden wohl tausende Abmahnungen verschickt. Darin das Angebot gegen eine Zahlung von 170 Euro auf eine Klage zu verzichten. Dem Anwalt und seinem Mandanten sollen dabei bewusst gewesen sein, dass die Forderungen auf Schmerzensgeld vor keinem Gericht bestanden hätten. Die Drohung soll lediglich ausgesprochen worden sein, damit möglichst viele einfach bezahlen. Angesichts dessen sprachen Experten von einem klaren, rechtsmissbräuchlichen Vorgehen.
Razzia bei Berliner Abmahnanwalt
Per richterlichem Durchsuchungsbeschluss hat am Mittwochmorgen (21.12.2022) die Berliner Staatsanwaltschaft die Kanzlei von Kilian Lenard und weitere Objekte, unter anderem von seinem Mandanten, durchsucht. Es wurden Beweismittel, insbesondere Datenträger und Unterlagen, aber auch 346.000 Euro sichergestellt. Selbst der Tagesspiegel berichtet darüber.
Es besteht der Verdacht, dass der beschuldigte Anwalt und dessen Mandant die abgemahnten Webseiten gar nicht besucht haben und somit kein Anspruch auf Schadenersatz beseht. Sie sollen dafür Software entwickelt haben, um gezielt nach Websites mit Google Fonts zu suchen. Der Besuch der Website wurde dann automatisiert vorgenommen und protokolliert.
Mangels betroffener Person liegt dann jedoch keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor.
Somit liegt auch kein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung vor.
Wichtig zu wissen – Google Fonts richtig einbinden
Das Vorgehen der Justiz bedeutet nicht, dass Betreiber von Websites die Google Fonts wieder von Google Servern laden können. Es geht hierbei um die Art und Weise, wie der Anwalt und dessen Mandant das Ganze aufgezogen und umgesetzt haben.
Sie müssen weiterhin Google Fonts lokal einbinden!
In unserem Artikel Datenschutz (DSGVO) und Google Fonts gehen wir mehr ins Detail und zeigen Ihnen, welche WordPress Plugins Ihnen hierbei helfen. Generell ist das Thema Datenschutz für Websites (DSGVO) sehr wichtig. Sie sollten die ganze Thematik keinesfalls ignorieren und einfach hoffen, dass es gutgeht. Falls Ihnen die Zeit fehlt, dann helfen wir Ihnen bei der Umsetzung. Bei den allermeisten Websites dauert die Umstellung weniger als eine Stunde.