EuGH Urteil zum Like Button von Facebook

Es gibt neue Informationen zum Facebook Like Button im Bezug auf den Datenschutz.
Datenschutz und Facebook Like Button

Zuletzt aktualisiert: 14.10.2023

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Der EuGH hat am 29. Juli 2019 entschieden, dass Betreiber einer Website mit Social Plugins teilweise mit verantwortlich für die Erhebung und Übermittlung von personenbezogenen Daten der Besucher, an externe Unternehmen sind.

 

Mit Hilfe des Facebook Buttons folgt Facebook allen Benutzern und sammelt Daten, egal ob man ein Facebook Konto besitzt oder nicht, ob man eingeloggt ist oder nicht. Wer in seiner Webseite den „Gefällt mir“ Button einsetzt, gibt automatisch die IP-Adresse und die Webbrowser Kennungen an Facebook weiter. Das Unternehmen legt ausführliche Profile über die jeweiligen Nutzer an, wertet das Surfverhalten aus und verdient mit personalisierter Werbung viel Geld.

Das betrifft dann aber nicht nur Facebook, sondern auch alle anderen sozialen Netzwerke mit denen eine Interaktion stattfindet.

Link mit weiterführenden Infos: EuGH Urteil auf Netzpolitik.org

Was bedeutet das Urteil für Seitenbetreiber?

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